Recht auf Anwesenheit einer Unterstützungsperson bei medizinischer Begutachtung bestätigt
Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seiner Entscheidung vom 27.10.22 ein Urteil gefällt, dass für alle von Bedeutung ist, die eine medizinische Begutachtung durchlaufen müssen. Der zu Begutachtende hat das Recht, zu diesem Gespräch eine Person seines Vertrauens hinzu zu ziehen. Nur im besonderen Ausnahmefall darf der Gutachter das ablehnen. Das Urteil trägt das Aktenzeichen B 9 SB 1/20 R und kann unter dem unten aufgeführten Link aufgerufen werden.
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