Urteil: Persönliches Budget darf nicht befristet werden
Das Bundessozialgericht in Kassel hat jüngst entschieden: Budgets dürfen nicht mehr befristet werden (AZ:B 8 SO 9/19 R). Das heißt, man muss nicht immer wieder einen neuen Antrag stellen. Der Bedarf wird weiterhin regelmäßig durch den Kostenträger überprüft. Sollten sich dabei Änderungen ergeben, wird das Budget angepasst. Damit drohen keine Lücken mehr in der Versorgung, wenn Weiterbewilligungsanträge zu spät gestellt werden oder die Prüfung zu lang dauert. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Im unten verlinkten Artikel finden Sie ausführlichere Informationen zum konkret verhandelten Fall, dessen Entscheidung nun Grundsatzcharakter besitzt.
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