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Gemeinschaftsschule als Schulart ins Sächsische Schulgesetz aufgenommen

Zum 01. August 2020 wurde die Gemeinschaftsschule als neue Schulart ins Sächsische Schulgesetz aufgenommen. Das Gesetz sieht nunmehr vor, dass Kinder und Jugendliche von der 1. bis zur 12. Klasse oder in Kooperation mit einer Grundschule von der 5. bis zur 12. Klasse gemeinsam lernen können. Das Kernanliegen des Volksantrags, längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen, wird damit umgesetzt – auch wenn die Hürden nicht unerheblich sind. Damit tatsächlich Gemeinschaftsschulen an den Start gehen können, braucht es mehr als die Gesetzesänderung. Ein weiterer Meilenstein ist die Vorlage einer Schulordnung. Diese wurde am 22. Juni im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Parallel hat das Kultusministerium einen Leitfaden für die Schulen und Schulleitungen erstellt, der organisatorische Fragen zur Schul- und Unterrichtsgestaltung in einer Gemeinschaftsschule aufgreift. Weiterhin soll, angebunden an das Landesamt für Schule und Bildung, die Beratung von angehenden Gemeinschaftsschulen ausgebaut werden.

 

Unten verlinkt finden Sie die entsprechende Verordnung im Wortlaut.

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